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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Nutzung privater mobiler Endgeräte in der Primarstufe

Sehr geehrte Eltern,

am 01. Februar 2026 tritt die

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Nutzung privater mobiler Endgeräte in der Primarstufe in Kraft.

In dieser Verordnung heißt es in § 12 a

„Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Nutzung zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist,
  2. die Nutzung im Einzelfall von der Lehrkraft zugelassen wurde oder
  3. die Schulkonferenz Ausnahmen beschlossen hat.“

Hinweis: Zu den mobilen privaten Endgeräten zählen zum Beispiel.: Handys, Smartwatches oder ähnliche Geräte. Eltern dürfen diese Geräte aber für den Schulweg mitgeben. Diese verbleiben aus-oder stummgeschaltet während des gesamten Schultages im Ranzen.

Eine medizinische Ausnahme wäre etwa, wenn Diabetes-Patienten mithilfe einer App ihren Blutzuckerspiegel messen müssen.

Die 2. Schulkonferenz tagt am 10.03.26 und wird schulspezifische Beschlüsse dazu verabschieden und diese in der Hausordnung verankern.

G. Paul

SL                                                                                                                                             Stolpen, 07.01.25

 



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