Liebe Eltern, dass Landratsamt bittet die SL folgende Information weiter zu leiten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie findet an den Schulen seit dem 14.12.2020 bis voraussichtlich 14.02.2021 grundsätzlich kein regulärer Schulbetrieb statt.
Der Landkreis hat entschieden, die Eigenanteile an der Schülerbeförderung für zwei Monate den Eltern zurückzuerstatten.
• Eltern, die einen monatlichen Bankeinzug gewählt haben, müssen nicht aktiv werden. Hier erfolgen zum 1. Februar und zum 1. März 2021 keine Abbuchungen.
• Eltern, die einmalig den Eigenanteil für das ganze Schuljahr zahlen, egal ob als Einmalüberweisung oder Bankeinzug, stellen bitte einen Antrag auf Erstattung an verkehrswesen@landratsamt-pirna.de.
Für die Antragstellung kann das Formular, welches auf dieser Internetseite des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ( https://www.landratsamt-pirna.de/schuelerbefoerderung.html ) sowie den Schulen zur Verfügung stehen wird, genutzt werden. Der Antrag kann auch formlos gestellt werden. Dabei sollten dringend folgende Angaben enthalten sein:
• vollständiger Name,
• Schule und Schülernummer der Kinder,
• IBAN und Kontoinhaber des Kontos, auf das die Rückbuchung erfolgen soll.
Die Rückerstattung der Eigenanteile gilt für alle Schüler, auch wenn Fahrten zur Notbetreuung in Anspruch genommen werden. Auch für Schüler der Abschlussklassen, welche seit dem 18.01.2021 wieder die Schule besuchen dürfen, besteht Anspruch auf Erstattung.
Wir möchten Sie bitten, diese Informationen an Ihre Schülerinnen und Schüler weiterzuleiten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Vogel
Leiterin des Referates Schülerbeförderung und ÖPNV
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Geschäftsbereich 2 – Gesundheit, Soziales und Ordnung
Amt für Bildung und ÖPNV
Referat Schülerbeförderung und ÖPNV
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-4403
Fax: 03501 515-84403
E-Mail: ronny.vogel@landratsamt-pirna.de
verkehrswesen@landratsamt-pirna.de